Einwohnermeldeamt
Terminvereinbarung ist erforderlich.
Hinweis zum digitalen Passfoto
Ab 20.05.2025 können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, direkt im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ das benötigte Lichtbild zur Dokumentenbeantragung anfertigen lassen. Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 €. Werden der Personalausweis und der Reisepass zusammen beantragt, wird die Gebühr nur einmalig erhoben. Alternativ können Sie auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem teilnehmenden Fotodienstleister anfertigen lassen. Diese Fotos werden künftig digital an die Behörde übertragen. Welche Fotodienstleister registriert sind und digitale Passfotos anbieten, können Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ abfragen. Ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr angenommen werden.
Unsere Leistungen:
An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Vorsprache
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Dokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter (siehe Rubrik „Formulare“)
- Erklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug (siehe Rubrik „Formulare“)
Geburts- und Sterbefälle müssen dem Einwohnermeldeamt nicht angezeigt werden.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
- Smartphone mit AusweisApp oder PC mit Kartenlesegerät und AusweisApp
- behördliches Nutzerkonto, wie die BundID
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
Informationen zum Onlinedienst finden Sie unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
gebührenfrei
Hinweis: Jede Person ist verpflichtet, sich gemäß §18 Bundesmeldegesetz innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug an-, ab- bzw. umzumelden. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden.
Meldebescheinigungen (einfach oder erweitert)
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Vorsprache
- vorhandenes Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
Die Erteilung einer Meldebescheinigung an eine andere als die betroffene Person ist nicht zulässig.
Gebühr je Bescheinigung: 8,00 €
Allgemeine Auskünfte
Auskünfte aus dem Melderegister für Behörden und Privatpersonen
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Vorsprache oder schriftliche Antragstellung
Gebühr je Einwohner: 11,00 € (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 BMG)
Gebühr je Einwohner: 13,00 € (einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke gemäß § 44 BMG)
Gebühr je Einwohner: 14,00 € (erweiterte Melderegisterauskunft § 45 BMG
Antrag Führungszeugnis (einfach oder erweitert)
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Vorsprache
- vorhandenes Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
- bei erweiterten Führungszeugnissen: Schreiben der abfragenden Stelle
- bei behördlichen Führungszeugnissen: Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
Gebühr: 13,00 €
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Vorsprache oder schriftliche Antragstellung
Sie haben die Möglichkeit gegen einzelne Datenübermittlungen Widerspruch zu erheben. Dieser gilt jeweils bis zum Widerruf.
Das Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
gebührenfrei
Hinweis: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) zum 01. Januar 2026 entfällt das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos. Dies bedeutet, dass die im Melderegister gespeicherten vorhandenen Widersprüche gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht werden. Die Meldebehörden werden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermitteln, um junge Menschen über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten zu informieren
Reisepässe und Personalausweise
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Vorsprache
- vorhandenes Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde bei Erstbeantragung
- ein digitales, biometrisches Passbild
-eventuelle Negativbescheinigung zum Sorgerecht bzw. Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten
Sollte der Antragsteller noch keine 16 Jahre (bei Beantragung eines Personalausweises) bzw. 18 Jahre (bei Beantragung eines Reisepasses) sein, ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten notwendig.
Gebühr Personalausweis (Gültigkeit: 10 Jahre) 46,00 €
(für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben)
Gebühr Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre) 27,60 €
(für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
Gebühr vorläufiger Personalausweis (Gütigkeit 3 Monate) 10,00 €
Gebühr Reisepass (Gültigkeit: 10 Jahre) 70,00 €
(für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben)
Gebühr Reisepass (Gültigkeit: 6 Jahre) 37,50 €
(für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
Gebühr vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) 26,00 €
Gebühr Express-Reisepass: zusätzlich 32,00 €
Hinweis:
Gemäß §1 Personalausweisgesetz sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden.
Beglaubigung von Kopien
Wahlen (Abwicklung von Briefwahlen)
Datenschutz: