Gewerbegebiet

Im Gewerbegebiet Pölzig haben sich mehrere Firmen angesiedelt. Es präsentiert sich als gut strukturiertes Gewerbezentrum mit den unterschiedlichsten Gewerbezweigen, wie Maschinenbau, KFZ-Reparatur, Produktionsunternehmen sowie Fachhandel für Schweißtechnik und Werkstattausrüstungen.

Einige Grundstücke sind noch zu vergeben.

 

bild

 

Bezeichnung

Fläche (ha)

Autobahnanschluss / Entfernung in km

Bundesstraße / Entfernung in km

Vorhandene Branchen

Nordwest

1. BA

9,1

A4 / 11

B2 / 6

Bauhauptgewerbe, Großhandel, Herstellung von Kunststofferzeugnissen, Recycling

Nordwest

2. BA

13,4

A4 / 11

B2 / 6

Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden

 

 

Bauliche Richtlinien

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

 

Die im genehmigten Bebauungsplan von 1991 definierte Bauweise „halboffen" entfällt. Die Bauweise wird nicht festgelegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO).

 

Die Festlegung einer Baugrenze wurde übernommen. Der Abstand der Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 23 Abs. 3 BauNVO) ab der Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 25 Buchst. a) und Abs. 6 BauGB) beträgt generell 2,50 m. In den Abschnitten ohne festgesetzte Baugrenzen gebietet sich der Abstand der Bebauung von den Grundstücksgrenzen allein durch das Bauordnungsrecht (§ 6 ThürBO).

 

Entlang der äußeren Grundstücksgrenzen werden zur besseren Einbettung der Bebauung des Gewerbegebietes in den ländlichen Siedlungsraum private Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. a) und Abs. 6 BauGB).

 

Die Breite der Flächen entlang der Grundstücksgrenzen beträgt:

(1) 5,00 m entlang der äußeren Grundstücksgrenzen und entlang der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Fußgängerbereich,

(2) 3,00 m entlang der Straßenverkehrsfläche (Erschließungsstraße),

(3) keine Festsetzung entlang benachbarter gewerblich genutzter oder nach Flächennutzungsplan gewerblich zu nutzender Grundstücksflächen,

(4) keine Festsetzung entlang festgesetzter öffentlicher Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25Buchst. a) und Abs. 6 BauGB).

 

Verkehrsflächen

Die Straßenverkehrsflächen (Erschließungsstraße) und die Verkehrsfläche besonde­rer Zweckbestimmung (Fußgängerbereich) entsprechen den planungsrechtlichen Festsetzungen des genehmigten Bebauungsplanes und wurden baulich bereits umgesetzt. Die Lage der Straßenbegrenzungslinie ist demnach flurstücksscharf definiert.

 

Der Straßenraum der Erschließungsstraße hat eine Gesamtbreite von 11,00 m im Trennsystem. An eine 6,50 m breite Fahrbahnfläche schließt sich eine 2,00 m breite Fläche für Stellplätze an (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB), daran ein 2,50 m breiter Fußweg.

 

Entlang der Erschließungsstraße sind für die Grundstücke Einfahrtbereiche festgesetzt worden (Ausnahme: Innenkurve).

 

Als Bereich ohne Aus- und Einfahrt gilt die südwestliche Grenze der zur Landesstraße orientierten Bauflächen.

 

Technische Infrastruktur

Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung

 

Die Trinkwasserversorgung des Gewerbegebietes erfolgt von einer Anfang der 90er Jahre neu verlegten Trinkwasserleitung DN 150, die sich im Straßenbereich der L 1081 (Hauptstraße) befindet.

 

Im Jahre 1991 wurde eine vollbiologische Abwasserteichkläranlage im Nordosten der Ortslage Pölzig in Betrieb genommen, die das gesamte Gemeindegebiet entsorgt. Der Anschluss des Gewerbegebietes erfolgt über einen Schmutzwassersammler DN 500 im nordöstlichen Fußweg der Landesstraße L 1081.

 

Elektroenergieversorgung, Ortsbeleuchtung

Energieversorgungsträger im Gemeindegebiet ist die TEAG, das zuständige Kundenzentrum befindet sich in Weida.

 

Das Gewerbegebiet ist energietechnisch voll erschlossen und ausreichend versorgt. Ebenso wurde mit der Erschließung des Gebietes eine Straßenbeleuchtung errichtet.

 

Kommunikationsnetz

Das Netz der Telekom befindet sich in einem guten Ausbauzustand. Die Kabel sind unterirdisch verlegt worden.

 

Gasversorgung

Die Gemeinde ist nicht an die Gasversorgung angeschlossen.

 

Für die Waldstraße wurde eine Insellösung gebaut.